Standesamt Strasburg (Uckermark)

Anschrift

Standesamt Strasburg (Uckermark)
Schulstr. 1
17335 Strasburg (Uckermark)


Mail:
sekretariat@strasburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Strasburg (Uckermark) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 97 53) 2 72 28
E-Mail: sekretariat@strasburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Strasburg (Uckermark).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Strasburg (Uckermark)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Strasburg (Uckermark) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Strasburg (Uckermark) beantragen.

Hier sind einige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Strasburg (Uckermark) das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Strasburg (Uckermark) eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Strasburg (Uckermark)

Definition

Eine Vermählung bildet eine begründete, weitgehend legitim legale, gestärkte Bestätigung einer Bindung mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Amt in Strasburg (Uckermark) anzeigen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie selbst beim Standesamt Strasburg (Uckermark) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Standesamt in Strasburg (Uckermark) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Strasburg (Uckermark) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Strasburg (Uckermark)

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Greifswald

Höhe
64 m ü. NHN

Fläche
87,48 km2

Einwohner
4471 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
51 Einwohner je km2

Postleitzahl
17335

Vorwahl
39753

KFZ Kennzeichen
VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG

Gemeindeschlüssel
13 0 75 130

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Strasburg (Uckermark)

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