Standesamt Saal

Anschrift

Standesamt Saal
Teergang 2
18356 Barth


Mail:
rathaus@stadt-barth.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Saal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 82 31) 3 71 64
E-Mail: rathaus@stadt-barth.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Saal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Saal

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Saal ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Saal geboren sind.

Hier sind zahlreiche Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Saal die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird für vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Saal einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Saal

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine erklärte, meistens rechtens zulässige, belegte Erklärung eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt Saal einleiten und die hierfür erforderlichen Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Standesamt Saal auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Ihr Standesamt in Saal berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Saal

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Rügen

Höhe
5 m ü. NHN

Fläche
41,18 km2

Einwohner
8692 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
211 Einwohner je km2

Postleitzahl
18356

Vorwahl
38231

KFZ Kennzeichen
VR, GMN, NVP, RDG, RÜG

Gemeindeschlüssel
13 0 73 009

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

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