Standesamt Jürgenstorf

Anschrift

Standesamt Jürgenstorf
Schloss 1
17153 Stavenhagen


Mail:
standesamt@stavenhagen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jürgenstorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 99 54) 28 31 11
E-Mail: standesamt@stavenhagen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jürgenstorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Jürgenstorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Jürgenstorfgeboren wurden, beim Standesamt Jürgenstorf beantragt werden.

Im Weiteren sind mehrere allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Jürgenstorf die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Sorten der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet bei verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Jürgenstorf eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür benötigt man meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Jürgenstorf

Definition

Eine Verehelichung definiert eine behördliche, meistens gesetzlich erlaubte, verankerte Begründung einer Bindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Amt in Jürgenstorf anmelden und die hierfür wichtigen Dokumente besorgen. Generell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Jürgenstorf antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Jürgenstorf antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Jürgenstorf informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Jürgenstorf

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Mecklenburgische Seenplatte

Höhe
43 m ü. NHN

Fläche
41,02 km2

Einwohner
5687 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
139 Einwohner je km2

Postleitzahl
17153

Vorwahl
39954

KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN

Gemeindeschlüssel
13 0 71 142

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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