Standesamt Gremersdorf-Buchholz

Anschrift

Standesamt Gremersdorf-Buchholz
Ernst-Thälmann-Str. 71
18461 Franzburg


Mail:
standesamt@amt-franzburg-richtenberg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gremersdorf-Buchholz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-franzburg-richtenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gremersdorf-Buchholz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gremersdorf-Buchholz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Gremersdorf-Buchholz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gremersdorf-Buchholz geboren sind.

Anbei verschiedene Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamt Gremersdorf-Buchholz die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Formen der Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Gremersdorf-Buchholz eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gremersdorf-Buchholz

Definition

Eine Heirat definiert eine erklärte, überwiegend rechtens erlaubte, festgemachte Begründung eines Verbunds beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt Gremersdorf-Buchholz einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. beziehen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Gremersdorf-Buchholz erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Gremersdorf-Buchholz sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente notwendig sein! Ihr Amt in Gremersdorf-Buchholz berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Gremersdorf-Buchholz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Gremersdorf-Buchholz

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Rügen

Höhe
20 m ü. NHN

Fläche
15,2 km2

Einwohner
1367 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
90 Einwohner je km2

Postleitzahl
18461

Vorwahl
38322

KFZ Kennzeichen
VR, GMN, NVP, RDG, RÜG

Gemeindeschlüssel
13 0 73 024

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Gremersdorf-Buchholz

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