Standesamt Friedland

Anschrift

Standesamt Friedland
Riemannstr. 42
17098 Friedland


Mail:
stadt@friedland-mecklenburg.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 96 01) 2 77 37
E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Friedland

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, gewöhnlich legitim zugestandene, gesicherte Erklärung einer Beziehung mehrerer Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Friedland anmelden und die dazu wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Friedland auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim Heiratsamt Friedland. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Verehelichung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Friedland angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Dokumente erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Belege einzureichen:

 Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Amt in Friedland stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Friedland

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Mecklenburgische Seenplatte

Höhe
15 m ü. NHN

Fläche
141,79 km2

Einwohner
6423 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
45 Einwohner je km2

Postleitzahl
17098

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN

Gemeindeschlüssel
13 0 71 035

Bürgermeister
Frank Nieswandt (Linke)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Mecklenburg-Vorpommern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Friedland

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Friedland.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Friedland auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Friedland.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Mecklenburg-Vorpommern: