Standesamt Langen Brütz

Anschrift

Standesamt Langen Brütz
Amtsstraße 5
19089 Crivitz


Mail:
standesamt@stadt-crivitz.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langen Brütz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-crivitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langen Brütz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langen Brütz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Langen Brütz geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Langen Brütz eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Langen Brütz die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Arten von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu vielfältige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Langen Brütz eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden meistens persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langen Brütz

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine amtliche, vorwiegend zulässig geregelte, untermauerte Basis einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Langen Brütz anzeigen und die hierbei relevanten Papiere besorgen. Prinzipiell sollten Sie selber bei der Behörde in Langen Brütz erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege gefordert sein! Ihr Standesamt in Langen Brütz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Langen Brütz

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Ludwigslust-Parchim

Höhe
41 m ü. NHN

Fläche
75,85 km2

Einwohner
4770 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
63 Einwohner je km2

Postleitzahl
19089

Vorwahl
03863

KFZ Kennzeichen
LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB

Gemeindeschlüssel
13 0 76 025

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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