Standesamt Picher

Anschrift

Standesamt Picher
Lange Str. 28-32
19230 Hagenow


Mail:
standesamt@hagenow.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Picher vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 38 83) 62 31 21
E-Mail: standesamt@hagenow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Picher.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Picher

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Picher geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Picher eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Picher die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Picher eine neue Urkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Picher

Definition

Eine Ehe benennt eine erklärte, meistens zulässig legale, verankerte Basis einer Beziehung beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Amt in Picher einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Picher vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Picher sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Picher klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Picher schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Picher

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Ludwigslust-Parchim

Höhe
24 m ü. NHN

Fläche
67,54 km2

Einwohner
12.146 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
180 Einwohner je km2

Postleitzahl
19230

Vorwahl
03883

KFZ Kennzeichen
LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB

Gemeindeschlüssel
13 0 76 060

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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