Standesamt Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern)

Anschrift

Standesamt Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern)
Ernst-Thälmann-Straße 37
18551 Sagard


Mail:
standesamt@altenkirchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine amtliche, meistenteils gerecht legale, festgemachte Form eines Bündnisses mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) erklären und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim Amt in Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen vonnöten sein! Ihr Amt in Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Altenkirchen (Mecklenburg-Vorpommern) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.