Standesamt Klein Bünzow
Anschrift
Standesamt Klein Bünzow
Dorfstraße 6
17495 Züssow
Mail: standesamt@klein-buenzow.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Klein Bünzow vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@klein-buenzow.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Klein Bünzow.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Klein Bünzow
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Klein Bünzow ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Klein Bünzow geboren sind.
Im Weiteren sind ein paar Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Klein Bünzow die Urkunde aus. Es gibt diverse Arten der Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Verwendung
Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet für unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Klein Bünzow eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Klein Bünzow
Definition
Ein Ehebündnis definiert eine begründete, zumeist legitim geregelte, festgemachte Begründung einer Vereinigung von paarigen Menschen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt in Klein Bünzow anmelden und die hierfür notwendigen Papiere erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Klein Bünzow vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Klein Bünzow sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Klein Bünzow berät Sie gerne.
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Klein Bünzow zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Klein Bünzow
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalMecklenburg-Vorpommern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Klein Bünzow auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Züssow.
Wegweiser:
Startseite » Mecklenburg-Vorpommern » Standesamt Klein Bünzow
Weitere Standesämter in Mecklenburg-Vorpommern:
News aus Klein Bünzow
- Neues Gefährt für Kita – Kinder stürmen ihren Krippenwagen - Nordkurier
- Fördermillionen vom Land für den Amtsbereich Züssow - Nordkurier
- Neuer Vorstand will für Vorpommerns Bauern kämpfen - Nordkurier
- Trotz Gegenverkehr überholt – Autos prallen auf B109 zusammen - Nordkurier
- CDU benennt Kandidaten für Wahlen – Bürgermeisterin nicht mehr nominiert - Nordkurier
- Schlimmes Unglück im Wetter-Treiben: Mann beim Schneeschippen totgefahren - Merkur.de