Standesamt Pätow-Steegen

Anschrift

Standesamt Pätow-Steegen
Lange Str. 28-32
19230 Hagenow


Mail:
standesamt@hagenow.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pätow-Steegen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 38 83) 62 31 21
E-Mail: standesamt@hagenow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pätow-Steegen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pätow-Steegen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Pätow-Steegengeborene Personen beim Standesamt Pätow-Steegen zu beantragen.

Im Weiteren sind ein paar allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Pätow-Steegen das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Typen der Geburtsbescheinigungen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Pätow-Steegen eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pätow-Steegen

Definition

Eine Trauung beschreibt eine erklärte, zumeist juristisch erlaubte, festgemachte Bestätigung einer Verbindung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Pätow-Steegen erklären und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Amt in Pätow-Steegen vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Pätow-Steegen antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Pätow-Steegen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Pätow-Steegen zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Pätow-Steegen

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Ludwigslust-Parchim

Höhe
24 m ü. NHN

Fläche
67,54 km2

Einwohner
12.146 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
180 Einwohner je km2

Postleitzahl
19230

Vorwahl
03883

KFZ Kennzeichen
LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB

Gemeindeschlüssel
13 0 76 060

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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