Standesamt Alt Tellin

Anschrift

Standesamt Alt Tellin
Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5
17126 Jarmen


Mail:
c.plischke@amt-jarmen-tutow.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Alt Tellin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 99 97) 1 52 36
E-Mail: c.plischke@amt-jarmen-tutow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Alt Tellin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Alt Tellin

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Alt Tellin geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Alt Tellin beantragen.

Hier sind einige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Alt Tellin die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Versionen von Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird für vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Alt Tellin eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Alt Tellin

Definition

Eine Ehe bestimmt eine erklärte, überwiegend gerecht legale, gefestigte Kennzeichung einer Beziehung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat bei der Behörde in Alt Tellin anmelden und die hierfür unerlässlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Alt Tellin vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Alt Tellin sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Alt Tellin beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Alt Tellin zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Alt Tellin

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Greifswald

Höhe
7 m ü. NHN

Fläche
30,71 km2

Einwohner
2922 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
95 Einwohner je km2

Postleitzahl
17126

Vorwahl
39997

KFZ Kennzeichen
VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG

Gemeindeschlüssel
13 0 75 054

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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