Standesamt Sassnitz

Anschrift

Standesamt Sassnitz
Hauptstr 33
18546 Sassnitz


Mail:
standesamt@sassnitz.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 14:30
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:30
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 14:30
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sassnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 83 92) 6 83 12
E-Mail: standesamt@sassnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sassnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sassnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche den über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Sassnitz geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Sassnitz eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind mehrere allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Sassnitz die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Kategorien der Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Sassnitz eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sassnitz

Definition

Eine Trauung definiert eine anerkannte, meistenteils zulässig statthafte, gestärkte Erklärung einer Verbindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Sassnitz erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst im Sassnitz erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Papiere wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Sassnitz ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Sassnitz zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Sassnitz

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Rügen

Höhe
34 m ü. NHN

Fläche
47,41 km2

Einwohner
9064 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
191 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
38392

KFZ Kennzeichen
VR, GMN, NVP, RDG, RÜG

Gemeindeschlüssel
13 0 73 080

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Sassnitz auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Sassnitz

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Sassnitz.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Mecklenburg-Vorpommern: