Standesamt Testorf-Steinfort
Anschrift
Standesamt Testorf-Steinfort
Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen
Mail: standesamt@grevesmuehlen.eu
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Testorf-Steinfort vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@grevesmuehlen.eu
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Testorf-Steinfort.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Testorf-Steinfort
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Testorf-Steinfort geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Testorf-Steinfort beantragen.
Nachstehend sind ein paar allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Testorf-Steinfort das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Typen von Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt zu vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Falls einmal die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Testorf-Steinfort eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Testorf-Steinfort
Definition
Ein Ehebündnis bezeichnet eine behördliche, weitgehend zulässig zugestandene, gesicherte Kennzeichung einer Bindung zweier Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Heirat beim Standesamt in Testorf-Steinfort einleiten und die dafür relevanten Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim Standesamt Testorf-Steinfort auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Testorf-Steinfort sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Testorf-Steinfort ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Testorf-Steinfort zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Testorf-Steinfort
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsbezirk
Kreis
Nordwestmecklenburg
Höhe
40 m ü. NHN
Fläche
52,38 km2
Einwohner
10.440 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
199 Einwohner je km2
Postleitzahl
23936
Vorwahl
03881
KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS
Gemeindeschlüssel
13 0 74 026
LandesportalMecklenburg-Vorpommern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Testorf-Steinfort auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Grevesmühlen.
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