Standesamt Richtenberg

Anschrift

Standesamt Richtenberg
Ernst-Thälmann-Str. 71
18461 Franzburg


Mail:
standesamt@amt-franzburg-richtenberg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Richtenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-franzburg-richtenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Richtenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Richtenberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Richtenberggeborene Personen beim Standesamt Richtenberg zu beantragen.

Anbei zahlreiche generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Richtenberg das Dokument aus. Es finden sich unterschiedliche Sorten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Richtenberg einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Richtenberg

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine dokumentierte, gewöhnlich gerecht erlaubte, verankerte Grundlage einer Verbindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Richtenberg erklären und die hierbei wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Richtenberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Richtenberg antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Standesamt in Richtenberg informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Richtenberg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Richtenberg

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Rügen

Höhe
20 m ü. NHN

Fläche
15,2 km2

Einwohner
1367 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
90 Einwohner je km2

Postleitzahl
18461

Vorwahl
38322

KFZ Kennzeichen
VR, GMN, NVP, RDG, RÜG

Gemeindeschlüssel
13 0 73 024

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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