Standesamt Groß Godems

Anschrift

Standesamt Groß Godems
Blutstr. 5
19370 Parchim


Mail:
standesamt@parchim.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Godems vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 38 71) 7 13 50
E-Mail: standesamt@parchim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Godems.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß Godems

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Groß Godems geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Groß Godems beantragen.

Hier sind ein paar allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Groß Godems die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Typen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Groß Godems eine neue Urkunde bitten. Dafür benötigt man meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß Godems

Definition

Eine Hochzeit definiert eine amtliche, zumeist legitim statthafte, belegte Begründung einer Bindung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Groß Godems anmelden und die dafür relevanten Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Groß Godems vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andere Belege relevant sein! Ihr Stadtbüro in Groß Godems stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Groß Godems zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Groß Godems

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Ludwigslust-Parchim

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
124,81 km2

Einwohner
17.467 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
140 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
03871

KFZ Kennzeichen
LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB

Gemeindeschlüssel
13 0 76 108

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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