Standesamt Stubbendorf
Anschrift
Standesamt Stubbendorf
Alter Markt 1
18195 Tessin
Mail: standesamt@stadt-tessin.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stubbendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-tessin.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stubbendorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Stubbendorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche den über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Stubbendorfgeborene Personen beim Standesamt Stubbendorf zu beantragen.
Hier einige einige wenige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Stubbendorf die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Arten von Geburtsurkunden, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Stubbendorf einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Stubbendorf
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine begründete, meistens rechtens geregelte, gefestigte Erklärung eines Verbunds von paarigen Individuen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Vermählung beim Standesamt Stubbendorf erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Standesamt Stubbendorf erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Stubbendorf antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür viele Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Stubbendorf klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stubbendorf zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.
Kosten
Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Stubbendorf
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsbezirk
Kreis
Rostock
Höhe
15 m ü. NHN
Fläche
24,51 km2
Einwohner
3926 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
160 Einwohner je km2
Postleitzahl
18195
Vorwahl
38205
KFZ Kennzeichen
LRO, BÜZ, DBR, GÜ, ROS, TET
Gemeindeschlüssel
13 0 72 105
LandesportalMecklenburg-Vorpommern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Stubbendorf auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Tessin.
Wegweiser:
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