Standesamt Jakobsdorf

Anschrift

Standesamt Jakobsdorf
Gartenstraße 69b
18442 Niepars


Mail:
standesamt@jakobsdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jakobsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@jakobsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jakobsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Jakobsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Jakobsdorfgeborene Personen beim Standesamt Jakobsdorf zu beantragen.

Im Folgenden sind ein paar allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Jakobsdorf die Urkunde aus. Es existieren variantenreiche Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Jakobsdorf eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Jakobsdorf

Definition

Eine Verehelichung bildet eine amtliche, meistenteils zulässig zulässige, verankerte Grundlage eines Beisammenseins von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Jakobsdorf erklären und die zu diesem Zweck relevanten Papiere erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig im Jakobsdorf auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Belege gefordert sein! Das Stadtbüro in Jakobsdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Jakobsdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.