Standesamt Groß Schwiesow

Anschrift

Standesamt Groß Schwiesow
Haselstraße 4
18273 Barlachstadt Güstrow


Mail:
standesamt@gross-schwiesow.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Groß Schwiesow vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gross-schwiesow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Groß Schwiesow.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Groß Schwiesow

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Groß Schwiesow geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Groß Schwiesow eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind einige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Generell verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Groß Schwiesow die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen der Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird bei vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Groß Schwiesow eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Groß Schwiesow

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine bewiesene, gewöhnlich rechtlich erlaubte, belegte Erklärung einer Verbindung zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Groß Schwiesow einleiten und die dafür wichtigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Amt in Groß Schwiesow vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Groß Schwiesow sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Trauamt in Groß Schwiesow klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Groß Schwiesow zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.