Standesamt Friedland (Mecklenburg-Vorpommern)
Anschrift
Standesamt Friedland (Mecklenburg-Vorpommern)
Riemannstr. 42
17098 Friedland
Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 96 01) 2 77 37
E-Mail: stadt@friedland-mecklenburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedland (Mecklenburg-Vorpommern).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Friedland (Mecklenburg-Vorpommern)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) eine Geburtsurkunde beantragen.
Im Folgenden sind einige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) die Geburtsurkunde aus. Es existieren unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.
Gebrauch
Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird bei verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Sofern das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Friedland (Mecklenburg-Vorpommern)
Definition
Eine Hochzeit definiert eine behördliche, weitgehend zulässig zulässige, gestärkte Grundlage einer Bindung zweier Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) einleiten und die dafür wichtigen Papiere erhalten. Generell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Amt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) informiert Sie gerne!
Fristen
Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Friedland (Mecklenburg-Vorpommern)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsbezirk
Kreis
Mecklenburgische Seenplatte
Höhe
15 m ü. NHN
Fläche
141,79 km2
Einwohner
6423 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
45 Einwohner je km2
Postleitzahl
17098
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN
Gemeindeschlüssel
13 0 71 035
LandesportalMecklenburg-Vorpommern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) auf Wikipedia.
Friedland (Mecklenburg-Vorpommern)
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