Standesamt Redefin

Anschrift

Standesamt Redefin
Lange Str. 28-32
19230 Hagenow


Mail:
standesamt@hagenow.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Redefin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 38 83) 62 31 21
E-Mail: standesamt@hagenow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Redefin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Redefin

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Redefingeboren wurden, beim Standesamt Redefin beantragt werden.

Im Weiteren sind einige wenige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Redefin die Urkunde aus. Es existieren verschiedenartige Sorten von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Redefin einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Redefin

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine begründete, weitgehend rechtens statthafte, belegte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Redefin erklären und die hierfür erforderlichen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selber im Redefin auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Redefin antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dafür ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Amt in Redefin klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Redefin zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Redefin

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Ludwigslust-Parchim

Höhe
24 m ü. NHN

Fläche
67,54 km2

Einwohner
12.146 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
180 Einwohner je km2

Postleitzahl
19230

Vorwahl
03883

KFZ Kennzeichen
LUP, HGN, LBZ, LWL, PCH, STB

Gemeindeschlüssel
13 0 76 060

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

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