Standesamt Schönberg
Anschrift
Standesamt Schönberg
Am Markt 15
23923 Schönberg
Mail: standesamt@stadt-schoenberg.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schoenberg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Schönberg
Definition
Eine Vermählung beschreibt eine anerkannte, meistens zulässig zugestandene, festgemachte Erklärung einer Vereinigung gemeinsamer Einzelnen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Schönberg erklären und die dafür erforderlichen Papiere beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Schönberg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Standesamt Schönberg. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Schönberg angemeldet werden.
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland getrennt, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Tag für die Trauung festlegen.
Unterlagen
Erfahrungsgemäß sind folgende Belege vorzubringen:
Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege relevant sein! Ihr Amt in Schönberg ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schönberg zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Schönberg
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsbezirk
Kreis
Nordwestmecklenburg
Höhe
7 m ü. NHN
Fläche
52,19 km2
Einwohner
4676 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
90 Einwohner je km2
Postleitzahl
23923
Vorwahl
038828
KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS
Gemeindeschlüssel
13 0 74 074
Bürgermeister
Stephan Korn
Landesportal Mecklenburg-Vorpommern
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Schönberg
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