Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Anschrift

Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern)
Markt 1
17109 Demmin


Mail:
standesamt@demmin.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 98) 25 61 81
E-Mail: standesamt@demmin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern)geboren wurden, beim Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) beantragt werden.

Im Folgenden sind einige wenige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür benötigt man meistens persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Definition

Eine Ehe bildet eine bewiesene, überwiegend rechtens zugestandene, belegte Erklärung einer Verbindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) einleiten und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie selbst bei der Behörde in Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Abzüge sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andere Belege wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Mecklenburgische Seenplatte

Höhe
4 m ü. NHN

Fläche
82,06 km2

Einwohner
10.337 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
126 Einwohner je km2

Postleitzahl
17109

Vorwahl
03998

KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN

Gemeindeschlüssel
13 0 71 029

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönfeld (Mecklenburg-Vorpommern)

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