Standesamt Wiendorf

Anschrift

Standesamt Wiendorf
Pferdemarkt 2
18258 Schwaan


Mail:
standesamt@schwaan.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwaan.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Wiendorfgeborene Personen beim Standesamt Wiendorf zu beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Wiendorf die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Formen von Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Wiendorf eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wiendorf

Definition

Eine Heirat beschreibt eine bewiesene, zumeist legitim statthafte, untermauerte Grundlage einer Beziehung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Wiendorf aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere besorgen. Generell müssen Sie selber beim Amt in Wiendorf vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Wiendorf sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Das Stadtbüro in Wiendorf berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Wiendorf zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Wiendorf

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Rostock

Höhe
2 m ü. NHN

Fläche
38,28 km2

Einwohner
5037 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
132 Einwohner je km2

Postleitzahl
18258

Vorwahl
03844

KFZ Kennzeichen
LRO, BÜZ, DBR, GÜ, ROS, TET

Gemeindeschlüssel
13 0 72 095

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

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