Standesamt Garz/Rügen

Anschrift

Standesamt Garz/Rügen
Markt 5–6
18528 Bergen auf Rügen


Mail:
standesamt@stadt-bergen-auf-ruegen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Garz/Rügen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-bergen-auf-ruegen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Garz/Rügen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Garz/Rügen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Garz/Rügen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Garz/Rügen geboren sind.

Nachfolgend finden Sie ein paar grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt die Behörde in Garz/Rügen die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Kategorien von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Garz/Rügen eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Garz/Rügen

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, überwiegend legitim statthafte, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Garz/Rügen anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich im Garz/Rügen antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Garz/Rügen sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Garz/Rügen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Garz/Rügen zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Garz/Rügen

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Rügen

Höhe
63 m ü. NHN

Fläche
51,49 km2

Einwohner
13.647 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
265 Einwohner je km2

Postleitzahl
18528

Vorwahl
03838

KFZ Kennzeichen
VR, GMN, NVP, RDG, RÜG

Gemeindeschlüssel
13 0 73 010

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Garz/Rügen

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