Standesamt Lüdersdorf

Anschrift

Standesamt Lüdersdorf
Am Markt 15
23923 Schönberg


Mail:
standesamt@stadt-schoenberg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lüdersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schoenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lüdersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lüdersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Lüdersdorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Lüdersdorf beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Lüdersdorf das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Formen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Lüdersdorf eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lüdersdorf

Definition

Eine Trauung beschreibt eine behördliche, meistens rechtlich legale, gestärkte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung bei der Behörde in Lüdersdorf anmelden und die hierfür notwendigen Dokumente beziehen. Prinzipiell sollten Sie selber im Lüdersdorf auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Lüdersdorf antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Stadtbüro in Lüdersdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Lüdersdorf

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Nordwestmecklenburg

Höhe
7 m ü. NHN

Fläche
52,19 km2

Einwohner
4676 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
90 Einwohner je km2

Postleitzahl
23923

Vorwahl
38828

KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS

Gemeindeschlüssel
13 0 74 074

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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