Standesamt Brietzig

Anschrift

Standesamt Brietzig
Am Markt 12
17309 Pasewalk


Mail:
standesamt@pasewalk.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brietzig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 73) 25 11 38
E-Mail: standesamt@pasewalk.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brietzig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Brietzig

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Brietzig geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Brietzig eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Brietzig die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Kategorien der Geburtsdokumenten, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Brietzig eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Brietzig

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, meistenteils legitim rechtmäßige, untermauerte Grundlage einer Vereinigung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Brietzig anmelden und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Brietzig auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Brietzig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Amt in Brietzig stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Brietzig zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Brietzig

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Greifswald

Höhe
19 m ü. NHN

Fläche
55,21 km2

Einwohner
9841 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
178 Einwohner je km2

Postleitzahl
17309

Vorwahl
03973

KFZ Kennzeichen
VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG

Gemeindeschlüssel
13 0 75 105

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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