Standesamt Lüssow (Güstrow)

Anschrift

Standesamt Lüssow (Güstrow)
Haselstraße 4
18273 Barlachstadt Güstrow


Mail:
standesamt@luessow-guestrow.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lüssow (Güstrow) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@luessow-guestrow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lüssow (Güstrow).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lüssow (Güstrow)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Lüssow (Güstrow) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lüssow (Güstrow) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige wenige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Lüssow (Güstrow) die Geburtsurkunde aus. Es gibt unterschiedliche Versionen von Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Lüssow (Güstrow) eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lüssow (Güstrow)

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, gewöhnlich gerecht rechtmäßige, verankerte Begründung eines Bündnisses von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Lüssow (Güstrow) aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie selber beim Amt in Lüssow (Güstrow) auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Lüssow (Güstrow) antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Lüssow (Güstrow) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lüssow (Güstrow) zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.