Standesamt Grimmen

Anschrift

Standesamt Grimmen
Markt 1
18507 Grimmen


Mail:
sylvia_wehlitz@grimmen.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 11:30
Dienstag: 08:30 – 11:30 / 14:00 – 17:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 11:30 / 14:00 – 15:30
Freitag: 08:30 – 11:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grimmen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 83 26) 4 72 23
E-Mail: sylvia_wehlitz@grimmen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grimmen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grimmen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Grimmengeborene Personen beim Standesamt Grimmen zu beantragen.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Grimmen die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Versionen von Geburtsdokumenten, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Grimmen eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grimmen

Definition

Eine Heirat benennt eine bewiesene, zumeist legitim zugestandene, belegte Form eines Beisammenseins zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Standesamt Grimmen anmelden und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Grimmen vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Grimmen antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Standesamt in Grimmen informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.