Standesamt Hohenkirchen

Anschrift

Standesamt Hohenkirchen
Schloßstraße 1
23948 Klütz


Mail:
standesamt@kluetz-mv.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kluetz-mv.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Hohenkirchen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Hohenkirchen eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei verschiedene Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Hohenkirchen die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Kategorien der Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für diverse administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Hohenkirchen einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenkirchen

Definition

Eine Heirat definiert eine amtliche, vorwiegend juristisch zugestandene, untermauerte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat bei der Behörde in Hohenkirchen anmelden und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Hohenkirchen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Hohenkirchen sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Trauamt in Hohenkirchen berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hohenkirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hohenkirchen

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Nordwestmecklenburg

Höhe
12 m ü. NHN

Fläche
44,43 km2

Einwohner
3067 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
69 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
38825

KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS

Gemeindeschlüssel
13 0 74 039

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Hohenkirchen

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