Standesamt Heinrichswalde

Anschrift

Standesamt Heinrichswalde
Bahnhofstr. 2
17358 Torgelow


Mail:
standesamt@torgelow.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heinrichswalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@torgelow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heinrichswalde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Heinrichswalde

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Heinrichswaldegeboren wurden, beim Standesamt Heinrichswalde beantragt werden.

Hier einige verschiedene generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Heinrichswalde die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Formen von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Heinrichswalde eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Heinrichswalde

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, gewöhnlich rechtens zugestandene, verankerte Form einer Vereinigung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt Heinrichswalde anzeigen und die hierbei wichtigen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Heinrichswalde antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Amt in Heinrichswalde berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Heinrichswalde schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Heinrichswalde

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Greifswald

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
72,19 km2

Einwohner
8929 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
124 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
03976

KFZ Kennzeichen
VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG

Gemeindeschlüssel
13 0 75 131

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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