Standesamt Gransebieth
Anschrift
Standesamt Gransebieth
Karl-Marx-Straße 18
18465 Tribsees
Mail: standesamt@stadt-tribsees.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gransebieth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-tribsees.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gransebieth.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gransebieth
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Gransebieth ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gransebieth geboren sind.
Hier einige verschiedene allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Gransebieth das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Sorten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.
Neubestellung
Falls einmal die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Gransebieth einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gransebieth
Definition
Ein Ehebündnis benennt eine bewiesene, vorwiegend legitim legale, belegte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Gransebieth anmelden und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Gransebieth vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Gransebieth informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Gransebieth
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsbezirk
Kreis
Vorpommern-Rügen
Höhe
4 m ü. NHN
Fläche
54,98 km2
Einwohner
2623 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
48 Einwohner je km2
Postleitzahl
18465
Vorwahl
38320
KFZ Kennzeichen
VR, GMN, NVP, RDG, RÜG
Gemeindeschlüssel
13 0 73 093
LandesportalMecklenburg-Vorpommern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gransebieth auf Wikipedia.
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