Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Anschrift

Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern)
Freiheitsplatz 1
19217 Rehna


Mail:
standesamt@stadtrehna.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtrehna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern)geborene Personen beim Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern) zu beantragen.

Hier sind ein paar Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern) die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Versionen der Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für diverse Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern) eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Definition

Eine Hochzeit definiert eine amtliche, meistens juristisch erlaubte, gesicherte Form eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern) einleiten und die hierbei erforderlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt im Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern) vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Standesamt in Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Nordwestmecklenburg

Höhe
24 m ü. NHN

Fläche
44,59 km2

Einwohner
3598 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
81 Einwohner je km2

Postleitzahl
19217

Vorwahl
38872

KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS

Gemeindeschlüssel
13 0 74 065

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Holdorf (Mecklenburg-Vorpommern)

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