Standesamt Gadebusch

Anschrift

Standesamt Gadebusch
Am Markt 1
19205 Gadebusch


Mail:
standesamt@gadebusch.info

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gadebusch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 38 86) 21 21 18
E-Mail: standesamt@gadebusch.info

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gadebusch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gadebusch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Gadebusch ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gadebusch geboren sind.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Gadebusch das Dokument aus. Es existieren mannigfaltige Kategorien von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Gadebusch eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gadebusch

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine behördliche, zumeist juristisch legale, untermauerte Kennzeichung einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Gadebusch erklären und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Standesamt Gadebusch auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Trauung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Gadebusch stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Gadebusch

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Nordwestmecklenburg

Höhe
31 m ü. NHN

Fläche
47,76 km2

Einwohner
5417 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
113 Einwohner je km2

Postleitzahl
19205

Vorwahl
03886

KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS

Gemeindeschlüssel
13 0 74 021

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Gadebusch

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