Standesamt Börgerende-Rethwisch

Anschrift

Standesamt Börgerende-Rethwisch
Severinstr. 6
18209 Bad Doberan


Mail:
standesamt@stadt-dbr.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Börgerende-Rethwisch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 82 03) 91 52 95
E-Mail: standesamt@stadt-dbr.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Börgerende-Rethwisch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Börgerende-Rethwisch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Börgerende-Rethwischgeboren wurden, beim Standesamt Börgerende-Rethwisch beantragt werden.

Im Weiteren sind einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Börgerende-Rethwisch die Geburtsurkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Sorten der Geburtsdokumenten, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird zu verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Börgerende-Rethwisch einen Ersatz beantragen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Börgerende-Rethwisch

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, zumeist rechtens rechtmäßige, verankerte Grundlage eines Verbunds beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Amt in Börgerende-Rethwisch aufnehmen und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Börgerende-Rethwisch vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Standesamt in Börgerende-Rethwisch ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Börgerende-Rethwisch

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Rostock

Höhe
12 m ü. NHN

Fläche
32,85 km2

Einwohner
12.752 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
388 Einwohner je km2

Postleitzahl
18209

Vorwahl
38203

KFZ Kennzeichen
LRO, BÜZ, DBR, GÜ, ROS, TET

Gemeindeschlüssel
13 0 72 006

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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