Standesamt Tützpatz

Anschrift

Standesamt Tützpatz
Rathausstr. 1
17087 Altentreptow


Mail:
info@altentreptow.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00
Dienstag: 07:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tützpatz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 61) 2 55 13 35
E-Mail: info@altentreptow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tützpatz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Tützpatz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Tützpatz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Tützpatz geboren sind.

Im Folgenden sind einige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Tützpatz die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Formen von Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Tützpatz einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Tützpatz

Definition

Eine Trauung beschreibt eine erklärte, meistens juristisch rechtmäßige, belegte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Tützpatz erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Amt in Tützpatz auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Tützpatz antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Tützpatz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Tützpatz

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Mecklenburgische Seenplatte

Höhe
13 m ü. NHN

Fläche
53,08 km2

Einwohner
5188 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
98 Einwohner je km2

Postleitzahl
17087

Vorwahl
03961

KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN

Gemeindeschlüssel
13 0 71 004

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Tützpatz

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