Standesamt Viereck

Anschrift

Standesamt Viereck
Am Markt 12
17309 Pasewalk


Mail:
standesamt@pasewalk.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Viereck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 73) 25 11 38
E-Mail: standesamt@pasewalk.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Viereck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Viereck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Viereck ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Viereck geboren sind.

Hier sind einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Viereck die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Formen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird für unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Viereck eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür werden in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Viereck

Definition

Eine Trauung bildet eine dokumentierte, weitgehend juristisch statthafte, gestärkte Form eines Bündnisses zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Amt in Viereck aufnehmen und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Viereck vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen unerlässlich sein! Das Amt in Viereck stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Viereck zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Viereck

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk

Kreis
Vorpommern-Greifswald

Höhe
19 m ü. NHN

Fläche
55,21 km2

Einwohner
9841 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
178 Einwohner je km2

Postleitzahl
17309

Vorwahl
03973

KFZ Kennzeichen
VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG

Gemeindeschlüssel
13 0 75 105

Landesportal

Landesportal
Mecklenburg-Vorpommern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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