Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern)
Anschrift
Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern)
Schloss 1
17153 Stavenhagen
Mail: standesamt@stavenhagen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 99 54) 28 31 11
E-Mail: standesamt@stavenhagen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachfolgend finden Sie einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Verwendungszweck
Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.
Nachbestellung
Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern)
Definition
Ein Ehebündnis definiert eine erklärte, meistenteils juristisch zugestandene, festgemachte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) anmelden und die hierbei relevanten Papiere beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) antreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Trauamt in Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Mölln (Mecklenburg-Vorpommern)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsbezirk
Kreis
Mecklenburgische Seenplatte
Höhe
43 m ü. NHN
Fläche
41,02 km2
Einwohner
5687 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
139 Einwohner je km2
Postleitzahl
17153
Vorwahl
39954
KFZ Kennzeichen
MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN
Gemeindeschlüssel
13 0 71 142
LandesportalMecklenburg-Vorpommern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Mölln (Mecklenburg-Vorpommern) auf Wikipedia.
Mölln (Mecklenburg-Vorpommern)
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