Standesamt Hamburg

Anschrift

Standesamt Hamburg
Caffamacherreihe 1-3
Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 40) 4 28 54 45 47
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg

Definition

Eine Heirat bestimmt eine begründete, vorwiegend rechtens zulässige, untermauerte Begründung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Hamburg erklären und die hierfür wichtigen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie selber im Hamburg auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Hamburg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

Sind Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen Termin die Hochzeit vereinbaren.

Unterlagen

Meist sind folgende Materialien einzureichen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andere Belege gewünscht sein! Ihr Amt in Hamburg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Hamburg

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Bürgermeister
Peter Tschentscher (SPD)

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