Standesamt Hamburg Marienthal

Anschrift

Standesamt Hamburg Marienthal
Schloßstraße 60
22041 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Marienthal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Marienthal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Marienthal

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, vorwiegend legitim statthafte, festgemachte Bestätigung einer Verbindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt Hamburg Marienthal aufnehmen und die dazu wichtigen Dokumente erhalten. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in Hamburg Marienthal vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Hamburg Marienthal antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Hamburg Marienthal angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten feststellen und einen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Schreiben einzureichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Hamburg Marienthal stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Marienthal

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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