Standesamt Hamburg Altenwerder

Anschrift

Standesamt Hamburg Altenwerder
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Altenwerder vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Altenwerder.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Altenwerder

Definition

Eine Hochzeit definiert eine bewiesene, gewöhnlich legitim legale, verankerte Bestätigung eines Bündnisses beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Standesamt Hamburg Altenwerder aufnehmen und die dazu relevanten Nachweise. beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Hamburg Altenwerder vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Hamburg Altenwerder angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten relevant sein! Das Hochzeitsamt in Hamburg Altenwerder informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hamburg Altenwerder schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Hamburg Altenwerder

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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