Standesamt Hamburg Neustadt

Anschrift

Standesamt Hamburg Neustadt
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Neustadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Neustadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Neustadt

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine bewiesene, meistenteils juristisch rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Bindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Amt in Hamburg Neustadt einleiten und die hierfür relevanten Papiere erhalten. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Hamburg Neustadt vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Standesamt Hamburg Neustadt. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Hamburg Neustadt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Standesamt in Hamburg Neustadt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Neustadt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Neustadt

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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