Standesamt Hamburg Neustadt

Anschrift

Standesamt Hamburg Neustadt
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Neustadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Neustadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Neustadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Hamburg Neustadt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hamburg Neustadt geboren sind.

Im Folgenden sind zahlreiche Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Hamburg Neustadt die Geburtsurkunde aus. Es gibt variantenreiche Versionen der Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Hamburg Neustadt einen Ersatz beantragen. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Neustadt

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine bewiesene, zumeist rechtens zugestandene, untermauerte Erklärung einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Hamburg Neustadt anmelden und die dazu unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich bei der Behörde in Hamburg Neustadt auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Hamburg Neustadt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Neustadt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Hamburg Neustadt

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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