Standesamt Hamburg Spadenland

Anschrift

Standesamt Hamburg Spadenland
Wentorfer Str. 30
21029 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Spadenland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Spadenland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Spadenland

Definition

Eine Trauung bildet eine behördliche, überwiegend legitim zulässige, verankerte Form eines Verbunds zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Hamburg Spadenland einleiten und die dazu relevanten Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim Standesamt Hamburg Spadenland vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Hamburg Spadenland . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Hamburg Spadenland angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Schreiben vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Spadenland klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Spadenland zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Spadenland

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Spadenland

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