Standesamt Hamburg Eißendorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Eißendorf
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Eißendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Eißendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Eißendorf

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine bewiesene, zumeist gerecht erlaubte, gestärkte Begründung eines Bündnisses von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt in Hamburg Eißendorf anzeigen und die hierbei erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Amt in Hamburg Eißendorf auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Hamburg Eißendorf antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen bei der Behörde in Hamburg Eißendorf. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Verehelichung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Hamburg Eißendorf angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Standesamt in Hamburg Eißendorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hamburg Eißendorf zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Eißendorf

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Eißendorf

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