Standesamt Hamburg Neuengamme

Anschrift

Standesamt Hamburg Neuengamme
Wentorfer Str. 30
21029 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Neuengamme vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Neuengamme.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Neuengamme

Definition

Eine Verehelichung benennt eine dokumentierte, vorwiegend rechtlich legale, festgemachte Grundlage einer Bindung zweier zusammengehörender Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Hamburg Neuengamme erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Hamburg Neuengamme antreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim Standesamt Hamburg Neuengamme. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung voranzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Hamburg Neuengamme angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen fixen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Standesamt in Hamburg Neuengamme klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Neuengamme zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Hamburg Neuengamme

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Neuengamme

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