Standesamt Hamburg Wohldorf-Ohlstedt

Anschrift

Standesamt Hamburg Wohldorf-Ohlstedt
Schloßstraße 60
22041 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Wohldorf-Ohlstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Wohldorf-Ohlstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Wohldorf-Ohlstedt

Definition

Eine Hochzeit definiert eine begründete, weitgehend juristisch erlaubte, belegte Form einer Vereinigung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Hamburg Wohldorf-Ohlstedt einleiten und die dafür relevanten Papiere beziehen. Generell müssen Sie direkt bei der Behörde in Hamburg Wohldorf-Ohlstedt auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehenschließung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Hamburg Wohldorf-Ohlstedt angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Hamburg Wohldorf-Ohlstedt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Wohldorf-Ohlstedt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Wohldorf-Ohlstedt

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Wohldorf-Ohlstedt

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