Standesamt Hamburg Rotherbaum

Anschrift

Standesamt Hamburg Rotherbaum
Grindelberg 66
20139 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 14:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 14:00
Freitag: 08:00 – 14:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Rotherbaum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Rotherbaum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Rotherbaum

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Hamburg Rotherbaumgeboren wurden, beim Standesamt Hamburg Rotherbaum beantragt werden.

Anbei einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Hamburg Rotherbaum das Dokument aus. Es finden sich verschiedenartige Sorten der Geburtsdokumenten, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Hamburg Rotherbaum eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Rotherbaum

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine behördliche, meistenteils zulässig rechtmäßige, belegte Kennzeichung eines Bündnisses mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Trauung beim Standesamt Hamburg Rotherbaum erklären und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim Amt in Hamburg Rotherbaum auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Belege notwendig sein! Das Standesamt in Hamburg Rotherbaum informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hamburg Rotherbaum schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Hamburg Rotherbaum

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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