Standesamt Hamburg Rotherbaum

Anschrift

Standesamt Hamburg Rotherbaum
Grindelberg 66
20139 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 14:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 14:00
Freitag: 08:00 – 14:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Rotherbaum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Rotherbaum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Rotherbaum

Definition

Eine Vermählung bildet eine behördliche, gewöhnlich rechtens zugestandene, gestärkte Form einer Beziehung von paarigen Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt in Hamburg Rotherbaum erklären und die dazu erforderlichen Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Hamburg Rotherbaum vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Hamburg Rotherbaum sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim Standesamt Hamburg Rotherbaum. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Hamburg Rotherbaum angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Urkunden zu überreichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Standesamt in Hamburg Rotherbaum beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Rotherbaum zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Rotherbaum

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Rotherbaum

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