Standesamt Hamburg Francop

Anschrift

Standesamt Hamburg Francop
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Francop vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Francop.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Francop

Definition

Eine Vermählung bildet eine anerkannte, vorwiegend rechtlich erlaubte, gefestigte Basis einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Hamburg Francop erklären und die hierbei notwendigen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim Standesamt Hamburg Francop auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Hamburg Francop antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten bei der Behörde in Hamburg Francop. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Hamburg Francop angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Nachweise vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Hamburg Francop klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Francop zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Francop

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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