Standesamt Hamburg Borgfelde

Anschrift

Standesamt Hamburg Borgfelde
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Borgfelde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Borgfelde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Borgfelde

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hamburg Borgfeldegeborene Personen beim Standesamt Hamburg Borgfelde zu beantragen.

Anbei einige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Hamburg Borgfelde die Urkunde aus. Es finden sich diverse Typen der Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Hamburg Borgfelde einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Borgfelde

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch erlaubte, belegte Form einer Verbindung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Amt in Hamburg Borgfelde anmelden und die dazu relevanten Papiere besorgen. Generell sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Hamburg Borgfelde antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Standesamt in Hamburg Borgfelde informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hamburg Borgfelde zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hamburg Borgfelde

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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