Standesamt Hamburg Borgfelde

Anschrift

Standesamt Hamburg Borgfelde
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Borgfelde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Borgfelde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Borgfelde

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine erklärte, weitgehend juristisch zugestandene, belegte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Hamburg Borgfelde anzeigen und die dafür relevanten Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Hamburg Borgfelde antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim Heiratsamt Hamburg Borgfelde. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Hamburg Borgfelde angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Tag für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Belege einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Amt in Hamburg Borgfelde ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hamburg Borgfelde zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Borgfelde

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Borgfelde

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