Standesamt Hamburg Moorburg

Anschrift

Standesamt Hamburg Moorburg
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Moorburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Moorburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Moorburg

Definition

Eine Hochzeit benennt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich erlaubte, gesicherte Grundlage eines Bündnisses von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Hamburg Moorburg anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. beschaffen. Generell sollten Sie direkt beim Standesamt Hamburg Moorburg vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in Hamburg Moorburg. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Hamburg Moorburg gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen endgültigen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Nachweise abzugeben: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Hamburg Moorburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Moorburg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Moorburg

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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