Standesamt Hamburg Moorburg

Anschrift

Standesamt Hamburg Moorburg
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Moorburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Moorburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Moorburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Hamburg Moorburggeboren wurden, beim Standesamt Hamburg Moorburg beantragt werden.

Im Folgenden sind ein paar grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Hamburg Moorburg die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedene Arten der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Hamburg Moorburg eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Moorburg

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine begründete, gewöhnlich rechtens erlaubte, untermauerte Begründung eines Verbunds beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Hamburg Moorburg anmelden und die hierbei notwendigen Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Amt in Hamburg Moorburg antreten. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Hamburg Moorburg sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Moorburg informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hamburg Moorburg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Hamburg Moorburg

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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