Standesamt Hamburg Bahrenfeld

Anschrift

Standesamt Hamburg Bahrenfeld
Platz der Republik 1
22765 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 19:00
Dienstag: 09:00 – 19:00
Mittwoch: 09:00 – 19:00
Donnerstag: 09:00 – 19:00
Freitag: 09:00 – 19:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Bahrenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Bahrenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Bahrenfeld

Definition

Eine Verehelichung bildet eine amtliche, überwiegend gerecht statthafte, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung bei der Behörde in Hamburg Bahrenfeld anmelden und die dafür unerlässlichen Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Hamburg Bahrenfeld erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Hamburg Bahrenfeld. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Verehelichung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Hamburg Bahrenfeld gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Schreiben einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Ihr Amt in Hamburg Bahrenfeld ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Bahrenfeld zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Bahrenfeld

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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